SCHULORDNUNG
DER
KOLUMBUS-GRUNDSCHULE
I. Allgemeines Verhalten
Regeln für ein gutes Miteinander in unserer Schule
- Wir pflegen einen wertschätzenden Umgang miteinander und respektieren unsere kulturelle Vielfalt.
- Wir grüßen einander und begegnen uns freundlich und höflich.
- Wir sprechen in angemessener Lautstärke.
- Wir verhalten uns hilfsbereit.
- Wir bewegen uns rücksichtsvoll auf dem Schulgelände und in den einzelnen Gebäuden.
- Dabei achten wir darauf, niemandem wehzutun oder gar zu verletzen.
- Wir schließen niemanden aus.
- Wir respektieren das Eigentum anderer.
- Wir lösen Konflikte mit Worten, halten dabei gebotenen Abstand zueinander und beachten die Stopp-Regel.
- Wir holen Hilfe, wenn wir Probleme oder Konflikte miteinander nicht lösen können. Das
- können bspw. Mitschüler:innen, Pausenhelfer:innen, Erzieher:innen oder andere
- Vertrauenspersonen bzw. schulisches Personal sein.
- Wir beachten die Klassen- und Fachraum-Regeln sowie die Regeln des eFöB-Bereiches.
II. Verhalten im Schulalltag
1. …vor Unterrichtsbeginn
Bis zum Einlass für die erste Unterrichtsstunde bzw. den FüF-Unterricht halten sich die
Schüler:innen vor den Toren zum Schulgelände auf. Um die Wege für die Kinder möglichst
kurz zu halten, hat sich die folgende Verteilung in der Praxis bewährt:
- Schüler:innen, deren Klassenraum im Gebäude A liegt, nutzen den Zugang über eines der beiden Tore des kleinen Hofs.
- Schüler:innen, deren Klassenraum im Gebäude B liegt, nutzen den Zugang über das Tor im Klemkepark.
- Schüler:innen, deren Klassenraum im Gebäude C liegt, nutzen das kleine Tor am Rand des Horthofs.
Der Einlass für die erste Stunde bzw. die FüF-Stunde beginnt 8:00 Uhr, gegen 8:05 Uhr
werden die Tore vorerst geschlossen. Lediglich das Haupttor wird erst 8:10 Uhr verschlossen. Für einen entsprechend späteren Zugang ist die
Betätigung der Klingel (Sekretariat) notwendig.
Eltern verabschieden ihre Kinder am jeweiligen Tor. Die Eltern der Lernanfänger:innen dürfen ihre Kinder zur Eingewöhnung bis zum Ende der zweiten Schulwoche bis zum Klassenraum begleiten.
Fahrräder oder Roller dürfen auf dem Schulgelände ausschließlich geschoben werden - zum Abstellen und Anschließen sind die Fahrradbügel beim Haupttor zu nutzen. Mit fremden Fahrrädern und Rollern ist sorgsam und rücksichtsvoll umzugehen.
Damit der Unterricht pünktlich beginnen kann, begibt sich jedes Kind umgehend in seinen
Klassenraum und dort an seinen Platz. Dieser sollte bis zum Unterrichtsbeginn vorbereitet
sein.
Sollte auch 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn weder eine Lehrkraft noch eine Erzieher:in im
Klassen- oder Fachraum eingetroffen sein, informieren die Klassensprecher:innen
entsprechend das Sekretariat.
2. …im Unterricht / im Klassenraum
Alle Schüler:innen folgen aufmerksam dem Unterricht und vermeiden Störungen. Sie arbeiten regelmäßig und konzentriert mit, beteiligen sich nach Möglichkeit an Unterrichtsgesprächen und erfüllen umgehend die ihnen gestellten Arbeitsaufträge. Dadurch entsteht ein Unterrichtsklima, das lernförderlich ist und von dem alle Kinder profitieren!
Die Schüler:innen essen und trinken in den dafür vorgesehenen Zeiten oder nach Absprache mit der Lehrkraft. Das Verlassen des Klassenraums ist nur nach Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft zulässig. Um die Räumlichkeiten unserer Schule sauber zu halten, ist in den Klassenräumen der Klassenstufen 1 bis 3 sowie in den JüL-Klassen das Tragen von Hausschuhen Pflicht.
3. …in den Fachräumen und in der Turnhalle
Zu Beginn des Unterrichts, der in den Fachräumen oder in der Turnhalle stattfindet, sammeln sich die Schüler:innen an bzw. vor der Tür des jeweiligen Klassenraums. Die unterrichtende Lehrkraft holt die Kinder von dort ab und begleitet sie in die Fachräume bzw. in die Turnhalle. Ab Klassenstufe 4 können gesonderte Absprachen zwischen den Klassen- und Fachlehrkräften getroffen werden und die Kinder auch selbstständig zum
Fachraum bzw. zur Turnhalle kommen.
Nach Verlassen der Klasse wird der Klassenraum von der Lehrkraft verschlossen. Auf dem Hin- und Rückweg zwischen Klassenraum und jeweiligem Fachraum bzw. der Turnhalle, insbesondere in den Gängen und Fluren des Schulgebäudes, verhalten sich die Schüler:innen ruhig und rücksichtsvoll, um den Unterricht der anderen Klassen nicht zu stören.
Das Unterrichtsmaterial im Klassen- und Fachraum sowie die Geräte in der Turnhalle werden sorgsam behandelt und nach Gebrauch wieder an den dafür vorgesehenen Platz geräumt. Ungefragt wird kein fremdes Material angefasst. Aus Sicherheitsgründen ist die unerlaubte oder unbeaufsichtigte Benutzung von Sportgeräten in der Turnhalle untersagt.
4. …während der Pausen
Während der Pausen ist es besonders wichtig, sich rücksichtsvoll gegenüber Mitschüler:innen zu verhalten und die Anweisungen der Aufsicht zu befolgen. Das Schulgelände darf während der Schulzeit, also auch während der Pausen, nicht verlassen werden.
Die kleinen Pausen dienen dem Lehrerwechsel, dem Fachraumwechsel, dem Toilettengang
und einer kleinen Erholung zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden. Damit die
nachfolgende Unterrichtsstunde pünktlich beginnen kann, werden nicht mehr benötigte
Unterrichtsmaterialien weggeräumt und Vorbereitungen für die nachfolgende Stunde
getroffen, d.h. das entsprechend benötigte Material auf dem Platz bereitgelegt. Alle
Schüler:innen halten sich während der kleinen Pause im Klassenraum auf.
Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle Schüler:innen das jeweilige Schulgebäude und gehen zügig und auf kürzestem Wege zum Schulhof. Der Aufenthalt in den Fluren ist während der Hofpausen nicht gestattet.
Kinder, die eines der Pausenangebote nutzen und dafür den entsprechenden Raum
aufsuchen (wie z.B. Lesepause im Mehrzweckraum oder Spielpause im BK-Raum), bleiben die gesamte Pause über dort.
Erkrankte oder verletzte Kinder dürfen die Pause mit Einverständnis der Lehrkraft
gemeinsam mit einem zweiten Kind im Klassenraum verbringen.
Im Bereich zwischen Haus A und dem Zugang zum Mehrzweck- und BK-Raum halten sich
während der großen Pausen keine Schüler:innen auf.
Während der Pausen darf weder mit Steinen, Sand, Schneebällen oder ähnlichen Dingen,
z.B. Kienäpfeln oder Kastanien, geworfen werden. Das Spielen und Schlagen mit Stöcken
oder ähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.
Auf den Höfen sind in den dafür vorgesehenen Bereichen Ballspiele mit weichen Bällen
gestattet. Die Schüler:innen wechseln sich beim Schaukeln auf dem eFöB-Hof ab. Alle
Spielgeräte dürfen nur ihrem Zweck entsprechend genutzt werden.
Die Grünanlagen, Sträucher und Tiere (z.B. Schnecken, Eidechsen) des Schulhofes sind
sorgsam zu behandeln. Abfälle gehören selbstverständlich in die Abfalleimer, die an mehreren Stellen des Geländes aufgestellt sind.
Wenn das Ende der großen Pausen angezeigt wird, gehen alle Schüler:innen auf dem
direkten Weg in ihren Klassen- oder Fachraum. Bei Regenpausen (ungünstiger Witterung, wie Regen, Schnee oder Glatteis) wird zu Beginn der Pause „abgeklingelt“. Die Schüler:innen verbleiben dann mit der Lehrkraft, von der sie zuletzt unterrichtet wurden, in ihren Klassen- oder Fachräumen.
5. …zur Nutzung der Toiletten
Die Toiletten dürfen grundsätzlich nur während der kleinen Pausen oder zu Beginn und am
Ende der Hofpausen aufgesucht werden. In dringenden Fällen ist der Toilettengang mit
Zustimmung einer Lehrkraft in Begleitung einer Mitschüler:in auch während der
Unterrichtsstunde gestattet.
Damit alle Schüler:innen die Toiletten bedenkenlos nutzen können, werden die Sanitärobjekte nicht beschmutzt, beschmiert, überschwemmt oder in ihrer Funktion beeinträchtigt. Die Toiletten sind kein Spielplatz und kein Treffpunkt. Klettern, Toben und Spielen ist in den Toiletten verboten. Toilettenpapier, Seife und Handtuchpapier sollen sparsam verwendet werden. Handtuchpapier gehört nicht in die Toilette (Verstopfungsgefahr!), sondern in die dafür vorgesehenen Mülleimer.
6. …zum Schutz des Eigentums und zu den Garderoben
Alle Schüler:innen achten darauf, dass Lehrmittel, Lernmittel, Mobiliar und die Räumlichkeiten in einem ordentlichen Zustand verbleiben. Alle von der Schule zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien sind sorgfältig zu behandeln, da sie meist wiederholt ausgeliehen werden. Dies gilt insbesondere für Schulbücher.
Wer fremdes Eigentum entwendet, beschädigt oder beschmutzt, hat für die Folgen selbst
einzustehen sowie für eventuell auftretende Kosten aufzukommen. Wertvolle Fundsachen
(z.B. Ohrringe, Uhren, Ringe, Handys, Geldbörsen oder Schlüssel) sind im Sekretariat
abzugeben. Die restlichen Fundsachen gehören in die Fundkiste (vor dem NaWi-Raum).
Jede Klasse achtet auf die Ordnung ihrer Garderoben. Dazu gehört die Ordnung aller
aufgehängten Kleidungsstücke sowie für die Klassenstufen 1 - 3 das Einräumen der Schuhe vor Unterrichtsbeginn bzw. der Hausschuhe nach dem Ende des Unterrichts. Auf dem Boden liegen keine Schuhe, Sportbeutel, Jacken usw. - Flure und Gänge sind i.d.R. Fluchtwege und deshalb frei zu halten.
7. …zum Gebrauch digitaler Endgeräte
- Handys, andere filmfähige elektronische Geräte und Smartwatches dürfen zwar in die Schule mitgebracht werden, müssen aber auf dem Schulgelände (auch in den Pausen!) prinzipiell ausgeschaltet sein und in den Schultaschen verwahrt werden. Laptops und andere Geräte mit eingebauter Kamera müssen ausgeschaltet sein.
- Grundsätzlich dürfen Handys erst nach Verlassen des Schulgeländes eingeschaltet werden. Sollte eine Schüler:in in Ausnahmefällen unbedingt zuhause anrufen müssen, ist dies nur nach Rücksprache mit einer Lehrer:in/Erzieher:in gestattet.
- Das Fotografieren/Filmen/Tonaufzeichnen ist im gesamten Schulbereich ohne Genehmigung der Lehrkräfte bzw Erzieher:innen untersagt. Dies gilt auch für Veranstaltungen wie z.B. Zirkus, Sommerfest usw.
- Wenn Schüler:innen mit einem Tablet-Computer, einem Laptop oder einem anderen digitalen Gerät in der Schule arbeiten wollen, kann dies in Absprache mit Lehrkräften oder Erzieher:innen zu Arbeitszwecken passieren; die Geräte müssen im „Leisemodus“ oder mit den schuleigenen Kopfhörern verwendet werden.
- Eine Veröffentlichung von Bildern, Filmsequenzen oder Tonaufnahmen im Internet oder auf sonstigen Verteilermedien ist ohne Zustimmung der betroffenen Personen unzulässig und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen wird das betreffende Gerät eingezogen und erst nach einer Information an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt.
8. …nach Unterrichtsschluss
Nach Unterrichtsschluss werden die Klassenräume von den Schüler:innen aufgeräumt. Der
Abfall wird in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt. Es werden die Stühle hochgestellt sowie die Fenster verschlossen. Beim Verlassen des Raumes werden das Licht und das Smartboard ausgeschaltet, nicht aber der PC.
Die Schüler:innen verlassen zeitnah das Schulgebäude.
Liegt der Unterrichtsschluss vor 13:30 Uhr, werden die VHG/eFöB-Kinder im dafür
vorgesehenen Raum bis 13:30 Uhr betreut. Nach 13:30 Uhr findet eine Betreuung nur noch
für angemeldete eFöB-Kinder statt.
Kinder, die weder VHG noch eFöB besuchen, verlassen nach Unterrichtsschluss das
Schulgebäude und -gelände. Eine Aufsicht durch das schulische Personal ist in diesem Fall
nicht mehr gegeben.
9. …zum Religionsunterricht
Alle Schüler:innen, die zum Religionsunterricht angemeldet sind, begeben sich zu den im
Stundenplan ausgewiesenen Zeiten selbstständig zum Religionsraum.
Sie bringen dabei die benötigten Unterrichtsmaterialien wie Hefter und Federmappe mit.
10. …zur VHG (Verlässliche Halbtags Grundschule)
Die Betreuung in der VHG findet in der Zeit von 7:30 bis 13:30 Uhr in den Räumen des eFöB-Bereiches (Kl. 1 bis 3) bzw. im VHG-Raum (Kl. 4 bis 6) durch Lehrkräfte und/oder
Erzieher:innen statt. Bei Unterrichtsausfall begeben sich die Schüler:innen entsprechend des Vertretungsplans entweder in die VHG–Betreuung oder verbleiben im Klassenraum und werden dort betreut. Kommen die Schüler:innen morgens vor Unterrichtsbeginn in die
Schule, müssen sie sich im eFöB-Bereich (gilt in diesem Fall auch für VHG-Kinder) anmelden.
Gleiches gilt bei Schulschluss vor 13:30 Uhr. Die VHG-Kinder müssen pünktlich nach Ende der Betreuung um 13:30 Uhr am Haupttor abgeholt werden.
11. …zur eFöB (ergänzende Förderung und Betreuung)
Die ergänzende Förderung und Betreuung wird durch die Erzieher:innen in den jeweiligen
Abteilungen gewährleistet.
Sie findet von 6:00 bis 18:00 Uhr statt. Die Betreuung erfolgt abteilungsweise offen. Die Kinder sind verpflichtet, sich bei einer Erzieherin bzw. einem Erzieher der jeweils zuständigen Abteilung an- und abzumelden. Die Abholung eines Kindes erfolgt nur durch eine entsprechend berechtigte Person. Die Kinder dürfen nur mit der schriftlichen Vollmacht eines Erziehungsberechtigten allein nach Hause gehen.
12. …in der Mensa
Für jede Klasse und Lerngruppe der Kolumbus-Grundschule sind im jeweiligen Stundenplan
feste Zeiten ausgewiesen, die für die Esseneinnahme in den Räumlichkeiten der Mensa
oder in den Speiseräumen des eFöB-Bereiches vorgesehen sind.
Ohne beaufsichtigendes Personal (Lehrkraft bzw. Erzieher:in) ist das Betreten der Mensa-
Räumlichkeiten nicht gestattet. Darüber hinaus gelten folgende Regeln:
- Beim Warten halte ich den Eingangsbereich der Mensa frei.
- Ich betrete die Mensa langsam und rücksichtsvoll und suche mir einen Sitzplatz.
- Nach Aufforderung stelle ich mich ruhig in einer Reihe an.
- Nach dem Essen räume ich mein Geschirr ab und entsorge Essensreste im dafür vorgesehenen Behälter.
- Ich wische meinen Platz und warte dort leise, bis die Aufsicht mich gehen lässt.
- Vor Verlassen der Mensa schiebe ich meinen Stuhl an den Tisch.
- Ich nehme kein Essen aus der Mensa mit nach draußen.
- Besuche ich in der letzten Essenszeit des jeweiligen Tages die Mensa, stelle ich vor Verlassen der Mensa meinen Stuhl hoch.