Kolumbus-Grundschule
Berlin-Reinickendorf

Fehlen wegen Krankheit oder aus einem anderen unvorhergesehenen wichtigen Grund

Im Folgenden stellen wir Ihnen die aktuellen Regeln vor, die für Sie gelten, wenn Sie das Fehlen Ihres Kindes entschuldigen. Sie gelten ab sofort und für alle Klassen. 

Die hier genannten Regeln sind in der AV Schulbesuchspflicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - § 10 festgeschrieben.

Die Schule muss am 1. Tag über das Fehlen Ihres Kindes informiert werden.

  1. E-Mail VOR Unterrichtsbeginn an die Klassenleitung (liegt Ihnen vor) UND das Sekretariat (sekretariat@kolumbus.schule.berlin.de)
  2. Entschuldigung erfolgt nur in Notfällen über das Entschuldigungsfenster der Schul-Homepage.
  3. Entschuldigung erfolgt NICHT telefonisch über das Sekretariat.

>>> Bei Nicht-Information gilt das Fehlen als unentschuldigt!

Schriftliche Entschuldigung bei Rückkehr
Bei Rückkehr muss außerdem eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden (handschriftlich oder Mail), in der Dauer und Grund des Fehlens genannt werden.
>>> Sollte diese schriftliche Entschuldigung bei Rückkehr nicht vorliegen, gilt das Fehlen als unentschuldigt!

Bitte um Freistellung vom Unterricht wegen Arztbesuch oder anderer wichtiger Gründe
Die Bitte um Freistellung muss mindestens einen Tag vorher als schriftlicher Antrag mit Begründung vorliegen. Die Freistellung muss von der Schule vor dem Fehltag schriftlich genehmigt worden sein.

Fehlzeiten wegen Verspätung
Ab der 3. Verspätung (zu Unterrichtsbeginn und nach Hofpausen) zählt jede weitere Verspätung als eine Fehlstunde.


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